Das «ABC» des Schulalltags
A | Absenzen Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Falls Ihr Kind für einmal nicht in die Schule kommen kann, informieren Sie die Lehrpersonen, bei denen Ihr Kind Schule hat. (siehe auch Dispensationen und Jokertage)
Absenz (§28 VSG): Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen dem Unterricht ganz oder teilweise fern, benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule. Bei vorhersehbaren Absenzen ersuchen die Eltern rechtzeitig um Dispensation. Dauert eine Absenz vom gesamten Unterricht länger als zwölf Kalenderwochen, ist die Schülerin oder der Schüler von der Schule abzumelden. | |
B | Besuchtstage Im Schuljahr finden mehrere Besuchstage statt. Die Anzahl und Daten entnehmen Sie dem Jahresplan. Betreuung Die schulergänzende Betreuung ist ein Angebot für alle Kinder der Schule Laubegg (inkl. Kindergarten). Die Anmeldung erfolgt über die Betreuungsleitung. Bibliothek Im Schulhaus bieten wir den Schülerinnen und Schülern eine eigene Bibliothek an. Ohne grossen Aufwand können spannnende und vielfältige Bücher ausgeliehen werden.
Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn beim Lesen unterstützen!
Die Kinder besuchen die Bibliothek wöchentlich. Bücher dürfen während eines Monats unentgeltlich ausgeliehen werden. Diese Ausleihe kann bei Bedarf verlängert werden. Verlust oder verspätete Rückgabe kosten.
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C | Computer Die Stadt stellt unserer Schule eine feste Anzahl Computerarbeitsplätze (inkl. Lernsoftware und Internetzugang) pro Schulzimmer zur Verfügung. Die Kinder lernen bereits im Kindergarten den Umgang mit elektronischen Arbeitsgeräten (Tablets).
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D | Denkwege Unsere Schule ist eine "Denkwege"-Schule, früher auch bekannt als PFADE. Alles dazu finden Sie unter: https://www.gewaltprävention-an-schulen.ch/ Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird von einer Fachlehrperson in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson in der Regel während der offiziellen Unterrichtszeit erteilt. Die Unterrichtssprache dabei ist die Standardsprache (Hochsprache). Das Ziel des Unterrichts ist, fremdsprachige Kinder in ihren Deutschkenntnissen soweit zu fördern, dass sie dem Unterricht folgen können. Dispensation Für ein voraussehbares Fehlen in der Schule ist rechtzeitig ein Gesuch einzuholen. Die Lehrpersonen sind berechtigt, höchstens zwei Tage Urlaub zu gewähren (Jokertage). Für eine längere Urlaubsdauer ist die Schulleitung zuständig. Bitte senden Sie das schriftliche Gesuch frühzeitig vor dem geplanten Urlaub der Schulleitung zu.
Die Schulleitung entscheidet im Auftrag der Gemeinde nach den gesetzlichen Grundlagen über die Dispensation:
Dispensation (§ 28, § 29 VSG) Die Gemeinden dispensieren Schülerinnen und Schüler auszureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch. Sie berücksichtigen dabei die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse. Dispensationsgründe sind insbesondere:
Die Dispensation von einzelnen Fächern ist nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. | |
E | Elterninfos Anmeldungen, Ausschreibungen, Einladungen... alles Wichtige bekommen Sie schriftlich von Ihrem Kind nach Hause gebraucht. Elternrat Der Elternrat ist ein Ansprechgremium für die Schule und setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen, der Schulpflege und allen anderen an der Schule tätigen Personen ein. In jeder Klasse werden 1-2 Delegierte gesucht und via Wahl bestätigt. Weiter finden sich im Gremium Vertretungen der Lehrpersonen, sowie die Schulleitung. Sitzungsdaten und aktuelle Themen zum Elternrat sind auf der Homepage publiziert. | |
F | Ferien und schulfreie Tage Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Stadt Winterthur. Die aktuellen Daten sind auf der Homepage sowie im Kontaktheft nachzuschauen. Weiterbildungsanlässe können zu Schulausfällen führen, ein Betreuungsangebot während den Blockzeiten ist gewährleistet. Fundgegenstände Fundgegenstände werden im Schulhaus an den dafür vorgesehenen Orten gelagert und liegen jeweils an den Besuchsmorgen im Schulhaus auf. Über Gegenstände, die während einer längeren Zeit nicht abgeholt werden, wird verfügt. | |
G | Gesunder Znüni Ein gesunder Znüni ist ein wichtiger Beitrag zur bewussten und ausgewogenen Ernährung eines Kindes. Ein gesund ernährtes Kind erbringt eine gute Denkleistung und kann den herausfordernden Schulalltag aktiv gestalten. Geeignet für einen solchen Znüni sind Früchte, Gemüse, Nüsse, Vollkorn- oder Milchprodukte. Natürlich gibt es Ausnahmen wie ein Geburtstagsznüni oder ein Besuchsmorgen. | |
H | Hausaufgaben Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Kinder sollen dabei Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und ihre Zeit einzuteilen. Sind Aufgaben für Ihr Kind zu schwierig oder dauern sie zu lange, geben Sie der betreffenden Lehrperson eine Rückmeldung. | |
J | Jokertage Jeder Schülerin und jedem Schüler stehen pro Schuljahr 2 Jokertage zur Verfügung, die für besondere Anlässe, welche einen Schulbesuch nicht zulassen, eingezogen werden können. Auch Ferienverlängerungen fallen in diese beiden Tage. Für die Meldung eines Jokertags steht das Formular Jokertage zur Verfügung. | |
L | Läuse Falls ein Kind betroffen ist, soll dies bitte umgehend der Klassenlehrperson mitgeteilt werden. Diese informiert die Schulleitung und die schulergänzende Betreuung und bietet den schulärztlichen Dienst auf. Informationen darüber, was Läuse sind und wie die Behandlung aussehen kann, sind auf www.lausinfo.ch zu finden. | |
M | Musikalische Grundschule Gemäss Stundentafel der 2. Klasse in der Primarstufe, steht einmal in der Woche die Musikalische Grundausbildung auf dem Stundenplan. Inhaltlich geht es darum, in den zwei Wochenlektionen zu singen, zu tanzen und Musik zu machen. Eine Fachlehrperson erteilt diesen Unterricht. | |
S | Schul- und Klasseneinteilung Die Klassenzuteilung erfolgt durch die Schulleitung. Weitere Informationen finden Sie in diesem
Schulverwaltung Schulleitungssekretariat Sheila Kuper 052 267 23 83
Verwaltung Lindstrasse 4
8400 Winterthur 052 267 65 35 ksp.stadt-toess@win.ch Kreisschulpflege Winterthur Stadt-Töss
Städtische Schulverwaltung Departement Schule und Sport
Pionierstrasse 7 Schwimmen In der 3. Klasse findet alle 2 Wochen – anstelle einer Sportlektion – Schwimmunterricht statt. Der Unterricht wird geleitet von einer externen Schwimmlehrerin und begleitet von der Klassenlehrperson. Er findet im Hallenbad Geiselweid oder Brühlgut statt. Der Schwimmunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. |